PRIVATE KRANKEN-
VERSICHERUNGEN
BEIHILFE
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
BERUFS-
GENOSSENSCHAFT
Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.
GESETZLICHE
KRANKENKASSEN
Ihre psychotherapeutische Behandlung kann bei Ute Michaelis über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Bettina Nick kann Sie in ihrer kassenärztlichen Praxis in Nippes per Abrechnung über die Krankenkassen behandeln. Auch in unserer Praxis am Kaiser-Wilhelm-Ring hat Bettina Nick eine kassenärztliche Zulassung und behandelt neben Patient:innen und Selbstzahler:innen auch kassenärztlich versicherte Patient:innen.
Hier ist der Link zur Kassenpraxis von Bettina Nick in Nippes: www.psychotherapie-nick.de
Bei Miriam Anders erfolgt die Kostenübernahme üblicherweise privat. In Ausnahmefällen kann im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens die Kostenübernahme erfolgen. Gerne sind wir Ihnen bei der Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse behilflich.
Download Ratgeber Kostenerstattung (PDF)
SELBSTZAHLEND
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage.
NICHT KASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN
Die Kosten für Coaching, psychologische Beratung und Paartherapie werden von der Krankenkasse nicht übernommen und privat getragen. Wir informieren Sie im ersten Kontakt gern über unsere Stundensätze.